Finanzordnung
- Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
für stimmberechtigte Mitglieder: 12,- Euro
für Fördermitglieder mindestens: 100,- Euro,
für korporative Mitglieder wird kein Beitrag erhoben.
- Jedes beitragspflichtige Mitglied zahlt ab dem Jahr, in dem es vom Vorstand in den Verein aufgenommen wurde, Mitgliedsbeiträge. Das Mitglied ist dazu verpflichtet seinen Beitrag pünktlich zu bezahlen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag jeweils am 1. Januar des jeweiligen
Jahres im voraus fällig.
- Der Mitgliedsbeitrag ist in der gültigen Landeswährung zu entrichten. Er sollte vom Konto des beitragspflichtigen Mitglieds eingezogen werden.
- Eine etwaige Barzahlung des Mitgliedsbeitrags hat direkt an den Kassenwart zu erfolgen, nur in Ausnahmefällen an ein anderes Vorstandsmitglied zur Weiterleitung.
- Tritt ein Mitglied im Laufe des Jahres aus dem Verein aus, hat es dennoch seinen Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten.
- Die Kassenführung gibt dem Vorstand auch unterjährig regelmäßig Auskunft über die Geschäftslage.
- Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung müssen schnellstens vom Vorstand gegebenenfalls auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung geklärt und beseitigt werden.
Vorstehende Finanzordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 31. Mai 2003 beschlossen und auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.04.2004 in §1 Nr. 1 geändert.
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