Geschäftsordnung des Vorstands
§1 Aufnahme von Mitgliedern
§2 Vorstandssitzungen
§3 Finanzen
§4 Schriftverkehr
§1 Aufnahme von Mitgliedern
- Anträge auf Aufnahme als Mitglied sollen binnen 14 Tagen nach Posteingang bearbeitet werden.
Dies beinhaltet, dass Anträge umgehend den übrigen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis zu bringen sind.
- Die Vorstandsmitglieder haben so schnell wie ihnen möglich den Anträgen zuzustimmen oder ihre Ablehnung kurz zu begründen.
- Die Zustimmungen zu den Anträgen sind von demjenigen, der den Antrag vorliegen hat, mit Namen des Zustimmenden und Datum auf den Anträgen zu vermerken.
- Gibt es eine einfache Mehrheit unter den Vorstandsmitgliedern für den jeweiligen Antrag, gilt dieser als angenommen und derjenige, der den Antrag vorliegen hat, sorgt für die notwendigen Formalien.
- Anschließend werden Mitgliedsbeitrag sowie eventuell fällige Spenden abgebucht.
- Die Mitgliedsnummer ergibt sich aus der Reihenfolge der Eintragung in die Kartei.
- Die Post ist gebündelt monatlich an die Schriftführerin zu schicken, die die Anträge chronologisch geordnet abheftet.
§2 Vorstandssitzungen
- Der Vorstand trifft sich mindestens einmal im Monat online.
- Stehen wesentliche Entscheidungen an, die den Verein als ganzes betreffen, sollen die Anträge den übrigen Vorstandsmitgliedern wenigstens 4 Tage im voraus samt Termin des geplanten Treffens bekanntgegeben werden.
- Im Protokoll sind Anträge sowie Abstimmungsergebnisse so knapp wie nötig aufzuführen, um Beschlüssse nachvollziehen zu können.
Weitergehende Informationen über die VS sind als intern zu betrachten und werden nicht nach außen gegeben.
- Das Protokoll wird von der Schriftfürerin abgeheftet und in einem vorstandsinternen Bereich des BVSM-Servers abgelegt.
§3 Finanzen
- Die Schatzmeisterin ist bis 250 EUR alleine zeichnungsberechtigt.
- Die Informationspflicht regelt §2 der Finanzordnung.
- Kontozugangsberechtigt ist alleine die Schatzmeisterin.
Im Falle von Urlaub oder Krankheit benennt sie ein anderes Vorstandsmitglied als Vertretung.
- Dem Vorstand werden vom Verein pro Jahr 300 EUR Spesen zur Verfügung gestellt. Diese müssen bei der nächsten Mitgliederversammlung vom Vorstand offengelegt werden.
§4 Schriftverkehr
Die Schriftführerin kümmert sich um die eingehende Post inklusive der Emails.
Sollte das Postaufkommen ihre Kapazität übersteigen, benennt sie eine durch den Vorstand zu bestätigende Vertretung oder Hilfe.
Vorstehende Geschäftsordnung des Vorstands wurde auf der Mitgliederversammlung am 17. April 2004 beschlossen.
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