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ICD und PatientendatenSeit Anfang des Jahres 2004 werden ärztliche Diagnosen nicht mehr fallbezogen, sondern personenbezogen weitergeben an die gesetzlichen Krankenkassen für die Abrechnung. Krankenkassen können damit Diagnosen und ärztliche Leistungen den bei ihnen versicherten Personen direkt zuordnen. U. a. werden in dem verwendeten Diagnoseschlüssel ICD-10-GM spezielle sexuelle Interessen unter der Kategorie F65 erfasst. Damit verlassen persönliche Daten des Patienten den Schutzraum der ärztlichen Praxis, die für die Betroffenen unangenehme Konsequenzen haben können. Mögliche weitergegebene Diagnosen können die Schlüsselnummern F65.5 Sadomasochismus sein, F65.0 Fetischismus und F65.1 fetischistischer Transvestitismus. Die BVSM e.V. hat das Thema deshalb aufgegriffen und wirkt auf eine Streichung der Kategorie F65 und eine Verbesserung des Datenschutzes für Patienten hin. Ausführliche Information (Stand: 01.11.2004)
Aktivitäten und Material der BVSM (Stand: 01.11.2006)
Linksammlungen
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