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Marke "BDSM"Am 26.2.03 wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag auf den Schutz der Wortmarke "BDSM" in für die Szene relevanten Kategorien (Druckereierzeugnisse, Bekleidung, Spielzeug) eingereicht. Eine Eintragung hätte die Bedingungen für eine (kostenpflichtige) Unterlassungsklage sowie evt. Schadensersatzansprüche gegen alle, die dieses Kürzel (weiter) verwenden ermöglicht. aktueller Stand31.05.2006 Die Eintragung der Wortmarke "BDSM" in für die Szene relevanten Kategorien wurde endgültig zurückgewiesen.
Ein zweiter Versuch, sich "BDSM" als Marke zu sichern, ging 2005 leider durch, allerdings erfolgte die Eintragung nur für unbedeutende Kategorien. Sinn dieser Eintragung war die Erlangung eines Vorrechts auf die neue Domain "bdsm.eu". Auch wenn diese Domain in den Händen eines Domaingrabbers nicht wirklich toll ist, so kann auch in dieser Markensache Entwarnung gegeben werden. BVSM wehrt sich gegen markenrechtliche Eintragung von "BDSM"Am 26.2.03 wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag auf den Schutz der Wortmarke "BDSM" in für die Szene relevanten Kategorien (Druckereierzeugnisse, Bekleidung, Spielzeug) eingereicht. Eine Eintragung hätte die Bedingungen für eine (kostenpflichtige) Unterlassungsklage sowie evt. Schadensersatzansprüche gegen alle, die dieses Kürzel (weiter) verwenden ermöglicht.
Die BVSM (Bundesvereinigung Sadomasochismus iGr.) wählte den unkonventionellen Weg, nicht erst den mit Kosten verbundenen Widerspruch nach der Eintragung (übliche Vorgehensweise) einzulegen oder gar die ersten Klagen abzuwarten. Mit Hilfe der Aktiven, dem Leather Archive & Museum in Chicago und der Leather History Newsgroup wurden die Fakten für eine schlüssige Argumentation geschaffen, dass der markenrechtlichen Eintragung des Kürzels "BDSM" ein allgemeines Schutzhindernis gegenübersteht; nämlich das Interesse einer Subkultur, einen seit Jahrzehnten etablierten Begriff auch weiterhin nutzen zu dürfen.
Die zuständige Juristin bedankte sich für die Hinweise, bedauerte keine Auskünfte erteilen zu dürfen und versprach, mit der BVSM Rücksprache zu halten, sofern die vorliegende Argumentation (sehr erfreuliches Telefonat und zusammenfassende Mail) nicht ausreichend sei. In den vergangenen fünf Monaten gab es jedoch weder eine Nachfrage noch eine Änderung am (auf www.dpma.de dokumentierten) Verfahrensstand. Die BVSM wird die Sachlage weiter verfolgen.
Danke Melanie |
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