"Die sexuellen Neigungen eines Elternteils stehen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht entgegen, wenn diese sich nicht auf das Wohl des Kindes auswirken" (OLG Hamm AZ. 10 UF 147/04)
Bundesvereinigung Sadomasochismus e.V. - Rechtliches
last updated:31.07.2010
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