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Rechtliches

SM und Sorgerecht

"Die sexuellen Neigungen eines Elternteils stehen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht entgegen, wenn diese sich nicht auf das Wohl des Kindes auswirken" (OLG Hamm AZ. 10 UF 147/04)


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  Bundesvereinigung Sadomasochismus e.V.
  Letzte Änderung dieser Seite: 31.07.2010
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